Webdesign für Physiotherapie-Praxen: die Website, die Ihre Praxis füllt
Keine einzige von 18 geprüften Physiotherapie-Websites erfüllt alle vier Anforderungen, die in dieser Branche über den Termin entscheiden: Selbstzahler-Leistungen, Online-Terminbuchung, Rezept- und Kassenhinweis, Karriereseite.
Und das Teuerste daran: 10 von 18 dieser Websites stellen den Selbstzahler-Weg überhaupt nicht dar.
Genau dort liegt die Marge, die kein Rezept und keine Zuzahlungsregel begrenzt!
Prüfen Sie Ihre eigene Seite mit
Wir haben am 13. September 2026 zwanzig Physiotherapie-Praxen aus sechs Städten über Google Maps gezogen und ihre Websites aufgerufen.
Geprüft wurde auf vier Punkte: Selbstzahler-Leistungen, Online-Terminbuchung, Hinweis auf Kassenzulassung oder Rezeptpflicht und eine Karriereseite.
Eine Praxis war in Google Maps gelistet, hatte aber gar keinen Webauftritt, eine weitere Website war am Erhebungstag nicht abrufbar.
Bleiben 18 prüfbare Websites, und das ist das Ergebnis:
- 12 von 18 erklären mit keinem Wort, ob die Praxis eine Kassenzulassung hat und was das Rezept für den Patienten bedeutet.
- 10 von 18 stellen weder Selbstzahler-Leistungen noch Selbstzahler-Preise dar.
- 10 von 18 haben keine Online-Terminbuchung, sondern nur ein Kontaktformular oder eine Rufnummer.
- 9 von 18 haben keine Karriereseite und kein Stellenangebot.
- 1 von 18 Domains leitet auf eine völlig andere Website weiter.
- Keine der 18 prüfbaren Praxen erfüllt alle vier Kriterien gleichzeitig.
Öffnen Sie jetzt Ihre eigene Praxis-Website und gehen Sie die vier Punkte der Reihe nach durch.
Findet ein Patient ohne Rezept auf den ersten Blick heraus, dass er trotzdem zu Ihnen kommen darf und was das kostet?
Wenn nicht, ruft er nicht an, sondern klickt zurück in die Trefferliste und landet bei der Praxis zwei Straßen weiter.
Es geht auch anders: corpusmed und Physiomanufaktur führen Selbstzahler-Leistungen als eigene Kategorie mit sauberer Abgrenzung zu den GKV-Leistungen, PhysioStich erklärt die Abrechnungssituation der mobilen Physiotherapie transparent im FAQ-Format, und die Praxis Josephine Rieckhoff benennt Kassen- und Privatpatienten ausdrücklich beide.
Diese Praxen machen vor, was funktioniert, und genau dieses Niveau bauen wir für Sie.
Was die Website einer Physiotherapie-Praxis können muss
Zwei Patientenwege, sichtbar getrennt. Der GKV-Patient braucht die Information zu Rezept, §125 SGB V und Zuzahlung, der Selbstzahler braucht Leistung, Dauer und einen nach PAngV vollständig ausgewiesenen Preis.
Eine Terminbuchung, die sich wirklich einbetten lässt. Hier gibt es echte technische Unterschiede: „tinana“ liefert ein Direkt-Widget für die Website, ist in Deutschland gehostet und §302-SGB-V-konform, „Doctolib“ lässt sich nur als Button oder Link einbinden und braucht CSS-Arbeit, damit es nicht wie ein Fremdkörper wirkt, und „THEORG“ bietet gar kein Website-Widget, weil „TheraConnect“ eine Patienten-App und keine Weblösung ist.
Zusatzqualifikationen als eigene Unterseiten. Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Sportphysiotherapie, Bobath und PNF gehören je auf eine eigene URL, denn jede Unterseite ist eine eigene Indexierungsfläche für Long-Tail-Suchanfragen.
Den Direktzugang, falls Sie ihn haben. Sektorale Heilpraktiker dürfen ohne ärztliches Rezept behandeln, und das verdient eine eigene Unterseite, weil es Sie vom Wettbewerb trennt und eine zusätzliche Keyword-Fläche öffnet.
Eine Karriereseite als zweite Zielgruppe. Der Therapeutenmangel macht die Website zum Recruiting-Kanal, also gehören Stellenangebote, Teamfotos und Praxisphilosophie in einen eigenen Bereich und nicht als Fußnote unter „Kontakt“.
Barrierefreie interaktive Elemente. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für neue digitale Dienstleistungen, und das trifft genau Ihr Buchungs-Widget und Ihre Formulare.
Rechtliches
§3 HWG verbietet Heilversprechen, irreführende Vorher-Nachher-Darstellungen und Überlegenheitsbehauptungen gegenüber anderen Praxen, und ein Verstoß endet schnell bei einer Abmahnung nach UWG.
Patientenzeugnisse sind seit der Aufhebung von §11 Abs. 1 Nr. 11 HWG im Jahr 2012 dagegen erlaubt und dürfen genutzt werden.
Ins Impressum nach §5 TMG gehören Name, vollständige Anschrift sowie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut/in“ mit dem Staat der Anerkennung, ein Kammersystem wie bei Ärzten existiert für Sie nicht.
Für jede Online-Terminbuchung brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Datenverarbeitung im EWR, Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Referenzprojekt: Praxis Steinkamp
Ehrlich gesagt: Die Naturheilpraxis Steinkamp von Anja Steinkamp DO, CN ist eine Osteopathie- und Naturheilpraxis und keine Physiotherapiepraxis.
Das Projekt war eine Website-Reparatur, nachzulesen auf unserer Projektseite.
Übertragbar ist der rechtliche Rahmen, denn Osteopathie und Physiotherapie teilen HWG, Impressumspflicht nach §5 TMG und DSGVO vollständig.
Übertragbar ist außerdem das Muster der Qualifikationsdarstellung: DO und CN wurden dort genauso als Zusatzqualifikationen aufgebaut, wie es bei Ihnen Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder der sektorale Heilpraktiker verlangen.
Nicht übertragbar ist die Abrechnungslogik, denn Osteopathie ist eine reine Privatleistung, während Ihre Praxis den kompletten Rezept-Flow nach §125 SGB V, die Zuzahlungsinformation und die saubere Trennung zum Selbstzahler-Bereich abbilden muss.
Und die Website-Reparatur ist auch für Physiotherapie-Praxen ein eigener Einstieg: Wenn Ihre Seite auf eine fremde Domain weiterleitet, nicht mehr lädt oder schlicht veraltet ist, muss es nicht sofort der Neubau sein.
Was wir für Sie machen
Webdesign heißt hier: eine Praxis-Website mit getrennten Bereichen für Kassen- und Selbstzahler-Patienten, eingebundener Terminbuchung, eigenen Unterseiten je Therapieform und einem Karrierebereich, der Bewerbungen auslöst.
SEO heißt hier: technische Basis wie Ladezeit und mobile Darstellung, ein aufgeräumtes Google Business Profile und eine Seitenstruktur, in der jede Zusatzqualifikation ihre eigene Suchanfrage bedient.
Website-Wartung heißt hier: Sicherheitsupdates, Backups und die laufende Pflege von Preisen, Öffnungszeiten und Stellenangeboten, damit Ihre Seite nicht irgendwann zu den nicht erreichbaren gehört.
So läuft es ab
- Beratungsgespräch. Sie rufen an, wir klären Kassenzulassung, Selbstzahler-Angebot, vorhandene Praxissoftware und Ihr Ziel.
- Bestandsaufnahme. Wir prüfen Ihre aktuelle Seite gegen dieselben vier Kriterien wie die Stichprobe oben.
- Struktur. Wir legen Seitenbaum, Patientenwege und Keyword-Flächen fest, bevor eine Zeile Design entsteht.
- Inhalte. Sie liefern Texte, Preise und Fotos, wir schreiben um, was HWG-konform sein muss.
- Umsetzung. Design, Buchungsanbindung, Impressum, Datenschutzerklärung und barrierefreie Formulare.
- Freigabe und Livegang. Sie sehen alles vorab, erst Ihr Okay schaltet die Seite frei.
- Wartung. Updates, Backups und Inhaltspflege laufen danach weiter.
Geld-zurück-Garantie
Sie sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden, Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Keine Ausnahmen, kein Kleingedrucktes, keine Bedingungen, die wir erst nach Vertragsschluss herausrücken.
Häufige Fragen
Was kostet eine Website für eine Physiotherapie-Praxis?
Das hängt an der Zahl der Unterseiten, an der Integration Ihres Buchungssystems und an der datenschutzkonformen Technik dahinter, und genau deshalb nennen wir hier keine Pauschale: Pauschalangebote sind in dieser Branche selten seriös. Den Preis bekommen Sie im Beratungsgespräch, nachdem wir wissen, was Ihre Praxis braucht.
Wie lange dauert es, bis meine Praxis online ist?
Die technische Umsetzung liegt typischerweise bei vier bis acht Wochen. Der größte Verzögerungsfaktor sind nicht wir, sondern die Lieferung Ihrer Texte und Fotos sowie die Freigaben, also planen Sie dafür feste Zeitfenster ein.
Können Sie einen Rezept-Upload einbauen?
Ja, technisch geht das über ein Uploadformular. Rezeptdaten sind jedoch Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, weshalb wir Rezeptfotos niemals unverschlüsselt per E-Mail übertragen lassen, sondern die Anbindung an „tinana“ oder „THEORG“ bevorzugen.
Ist Werbung für Physiotherapie in Deutschland überhaupt erlaubt?
Ja, mit Einschränkungen. §3 HWG verbietet irreführende Heilaussagen, Heilversprechen und Vergleiche mit anderen Praxen, Patientenzeugnisse sind seit 2012 dagegen erlaubt.
Können Sie den Direktzugang über die sektorale Heilpraktik darstellen?
Ja, und wir empfehlen dafür eine eigene Unterseite. Sie erklärt den Zugang ohne ärztliches Rezept, hebt Sie vom Wettbewerb ab und erschließt eine eigene Keyword-Fläche für Long-Tail-Suchanfragen.
Wird meine Praxis danach bei Google gefunden?
Das hängt an den SEO-Maßnahmen und nicht am Design allein. Basis sind ein gepflegtes Google Business Profile, lokale Suchbegriffe und technisches SEO wie Ladezeit und mobile Darstellung, dazu kommen eigene Unterseiten je Therapieform, die die thematische Relevanz Ihrer Praxis erhöhen.
Kann ich die Website später selbst bearbeiten?
Ja, wir setzen auf WordPress, damit Sie Preise, Öffnungszeiten und Stellenanzeigen selbst ändern können, und schulen Sie darauf ein. Die Sicherheitsupdates bleiben trotzdem bei uns, denn daran scheitern die meisten Praxis-Websites.
Sprechen wir über Ihre Praxis
Ein Anruf, ein Beratungsgespräch, und Sie wissen, welche der vier Lücken Ihre Website gerade hat.

