Webdesign für Zahnarztpraxen: eine Website, die Termine bringt

17 von 20 geprüften Zahnarztpraxen haben keinen Datenschutzhinweis direkt am Kontaktformular, obwohl genau dort Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO erfasst werden. Wir bauen Praxiswebsites, bei denen dieser Punkt von Anfang an sitzt.

Prüfen Sie Ihre eigene Praxisseite

Für diese Seite haben wir im September 2026 zwanzig Zahnarztpraxen geprüft.

Sechs Städte mit 20.000 bis 150.000 Einwohnern, jeweils die ersten organischen Treffer bei Google Maps, Großketten und Filialbetriebe übersprungen.

Jede Seite wurde im Browser geöffnet, das Cookie-Banner weggeklickt und anschließend nach vier Kriterien bewertet.

Geprüft Erfüllt
Datenschutzhinweis direkt am Kontakt- oder Terminformular 3 von 20
Online-Terminbuchung direkt buchbar 11 von 20
Behandlungsteam vollständig mit Foto und Qualifikation 14 von 20
Selbstzahler-Leistungen mit eigenem Inhaltsbereich 19 von 20

Der Datenschutzhinweis fehlt genau dort, wo er hingehört

Nur 3 von 20 Praxen haben eine Einwilligungscheckbox oder einen Datenschutztext unmittelbar am Formular.

Die übrigen 17 haben entweder gar kein Kontaktformular oder führen den Hinweis ausschließlich im Footer.

Was das bedeutet?

Ein Formular, das nach dem Besuchsgrund fragt, erfasst Gesundheitsdaten der besonderen Kategorie nach Art. 9 DSGVO.

Nötig ist dann eine explizite Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO per Checkbox, direkt am Formular, mit eigener Zweckbeschreibung.

Fehlt sie, besteht Abmahnrisiko.

Jede zweite Praxis ist nach Feierabend nicht erreichbar

11 von 20 Praxen lassen sich online einen Termin geben, 9 nicht.

Wer außerhalb der Sprechzeiten sucht, kommt bei diesen 9 Praxen nur bis zur Telefonnummer.

Und alle 11 Praxen mit Buchung nutzen Drittanbieter: Doctolib, Dampsoft, etermio oder Dr. Flex.

Kein einziger Betrieb der Stichprobe bucht nativ auf der eigenen Domain.

Auf dem Standard-Tarif zeigt Doctolib nach der Buchung Alternativpraxen an, die Kontrolle über den Patientenkontakt geht also genau im Moment der Entscheidung verloren.

Sechs Praxen zeigen ihr Team nur halb

14 von 20 stellen jeden Behandler mit Porträtfoto und mindestens einem Qualifikationsmerkmal vor.

Bei 6 Praxen fehlt etwas: in 4 Fällen das Foto, in 2 Fällen die Qualifikationsangabe neben dem Foto.

Patienten wählen ihren Zahnarzt nach Vertrauen, nicht nach Preis, und bei Implantaten, Chirurgie und Angstpatienten entscheidet das Behandlerprofil über die Wahl der Praxis.

Die Leistungen stehen da, eingeordnet sind sie nicht

19 von 20 Praxen haben einen eigenen Inhaltsbereich für Selbstzahler-Leistungen, das ist der beste Wert der ganzen Stichprobe.

Die meisten dieser Seiten listen Implantologie, Bleaching, Veneers und Kieferorthopädie jedoch auf, statt sie einzuordnen.

Für wen die Behandlung geeignet ist und wie der Behandlungsablauf aussieht, bleibt offen, und damit funktioniert die Seite als Leistungsverzeichnis statt als Entscheidungshilfe.

Zwei Praxen machen das vorbildlich: Die Zahnarztpraxis Dr. Wiencke und die Zahnarztpraxis Dr. Egert führen jede Selbstzahler-Leistung auf einer eigenen Unterseite, mit Behandlungsablauf und Bildmaterial.

Die Zahnarztpraxis Dr. Wiencke erfüllt als einzige Praxis der Stichprobe alle vier Kriterien!

Nehmen Sie sich jetzt Ihre eigene Seite vor und gehen Sie die vier Punkte der Reihe nach durch.

Was die Website einer Zahnarztpraxis können muss

  • Online-Terminbuchung: Doctolib, samedi und Dr. Flex sind in der Branche Standard, und wer keinen Buchungsbutton anbietet, verliert die Anfrage an die nächste Praxis.
  • Leistungsseiten für Selbstzahler-Behandlungen: Implantologie, Bleaching, Veneers, Kieferorthopädie und Angstpatienten-Behandlungen werden gezielt gesucht, und ohne eigene Unterseite erscheinen Sie für diese Suchanfragen nicht.
  • Teamvorstellung mit Foto und Qualifikation: Name, Porträt und Spezialisierung jedes Behandlers senken die Abbruchrate auf der Website.
  • DSGVO-konforme Formulare: Einwilligungscheckbox am Formular plus Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen Buchungssystem.
  • Bewertungshinweis: Jameda ist das meistgenutzte Arztbewertungsportal in Deutschland, auf Basis-Profilen erscheinen dort Konkurrenten als Empfehlung, und die eigene Website ist der einzige Ort, an dem Sie Bewertungen auf Ihren Bedingungen zeigen.
  • Öffnungszeiten und Notdiensthinweis: gehören nach §5 TMG ins Impressum, prominent auf die Startseite und laut KZBV-Empfehlung 2026 mit Verlinkung auf den regionalen Notdienst.
  • Barrierefreiheit: Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation und Alternativtexte nach WCAG 2.1.
  • SSL und HTTPS: Pflicht bei jedem Formular mit Patientendaten, sonst warnt der Browser und das Ranking sinkt.
  • Strukturierte Daten nach Schema.org MedicalClinic: damit Google Öffnungszeiten, Telefonnummer und Spezialgebiete direkt im Suchergebnis anzeigt.
  • Impressum mit zahnärztlichen Pflichtangaben: zuständige Zahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Berufsordnung des jeweiligen Bundeslands.

Rechtliches

Ihre Praxis unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz: Heilversprechen, Erfolgsgarantien und Superlative sind nach §3 HWG verboten, Rabatte und Gutscheine mit Bezug zu konkreten Behandlungen nach §7 HWG.

Vorher-Nachher-Bilder bleiben bei medizinisch indizierten Behandlungen wie Implantaten, Kronen, Kieferorthopädie und Bleaching erlaubt, rein kosmetische Eingriffe ohne Indikation fallen unter das Verbot des §11 HWG (BGH-Urteil vom 31.07.2025).

Dazu kommt das Sachlichkeitsgebot der Berufsordnungen der Zahnärztekammern, und seit Juli 2025 gehört der Verweis auf die EU-Schlichtungsplattform aus dem Impressum entfernt, weil er als irreführend gilt.

Das BFSG gilt seit Juni 2025 für jede Praxiswebsite mit Online-Dienst, also für Ihr Kontaktformular und Ihre Terminbuchung.

Referenzprojekt: Heilpraktiker Müller & Schulz

Das ist keine Zahnarztpraxis, sondern eine Heilpraktikerpraxis, und wir schreiben das offen hin.

Die Mechanik der Seite ist jedoch dieselbe, die eine Praxiswebsite braucht.

Umgesetzt auf praxismuellerschulz.de sind: eine mehrfach verlinkte Online-Terminvereinbarung, vier Leistungskategorien mit je eigenen Unterseiten pro Behandlung, beide Inhaber mit Foto und Kurzbiografie auf der Startseite, eine eingebundene Standortkarte, ein FAQ-Bereich, Impressum und Datenschutzerklärung im Footer sowie SSL und mobile Optimierung.

Übertragbar auf Ihre Praxis sind genau diese vier Bausteine: die prominente Terminbuchung, die Leistungsseiten als eigene URLs, die Teamvorstellung auf der Startseite und der FAQ-Bereich.

Nicht übertragbar ist alles, was mit Ihrer Rechtslage zu tun hat.

Die Heilpraktikerseite kommt ohne Kontaktformular aus, Ihre Praxis braucht jedoch ein DSGVO-konformes Formular, dazu eine Bewertungsintegration und eine HWG-Prüfung, die für Heilpraktiker schlicht nicht gilt.

Was wir für Zahnarztpraxen machen

  • Webdesign: die komplette Praxiswebsite mit eingebundener Terminbuchung, Leistungsseiten je Selbstzahler-Behandlung, Teamprofilen und einem Kontaktformular mit Einwilligungscheckbox nach Art. 9 DSGVO.
  • SEO: Sichtbarkeit für leistungsspezifische Suchanfragen wie Implantologie oder Kieferorthopädie, inklusive strukturierter Daten nach Schema.org MedicalClinic.
  • Website-Wartung: Updates, Backups, SSL und die laufende Kontrolle, dass Impressum, Datenschutzerklärung und Formular rechtlich aktuell bleiben.

Ablauf

  1. Beratungsgespräch: Wir gehen Ihre bestehende Seite anhand der vier Kriterien durch und klären, welche Leistungen eigene Unterseiten bekommen.
  2. Struktur: Wir legen Seitenbaum, Menü und die Platzierung der Terminbuchung fest.
  3. Inhalte: Sie liefern Behandlerfotos und Qualifikationen, wir schreiben die Texte sachlich und HWG-konform.
  4. Umsetzung: Wir bauen die Website, binden Ihr Buchungssystem ein und setzen das Formular mit Einwilligungscheckbox und Zweckbeschreibung auf.
  5. Rechtsprüfung: Impressum mit Kammer, KZV und Approbationsland, Datenschutzerklärung mit den Angaben zu Ihren Drittanbietern, Kontrast, Tastaturnavigation und Alt-Texte nach WCAG 2.1.
  6. Launch und Wartung: Wir gehen live und halten die Seite danach technisch und rechtlich aktuell.

Unsere Geld-zurück-Garantie

Gefällt Ihnen die fertige Website nicht, bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Keine Ausnahmen.

Kein Kleingedrucktes.

Häufige Fragen

Was kostet eine professionelle Zahnarzt-Website?

Das hängt davon ab, wie viele Selbstzahler-Leistungen eine eigene Unterseite bekommen, welches Buchungssystem eingebunden wird und ob Texte und Fotos vorliegen. Baukastenlösungen sind günstiger, technisch aber eingeschränkt. Die konkrete Zahl nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch, weil sie ohne Kenntnis Ihrer Praxis nichts wert wäre.

Braucht unsere Praxis eine eigene Website, wenn wir schon auf Jameda sind?

Ja. Jameda liefert keine Sichtbarkeit für leistungsspezifische Suchanfragen, das Basis-Profil blendet Konkurrenten ein, und die Datenhoheit liegt beim Portal statt bei Ihnen. Die Website ist das Fundament, Jameda die Ergänzung.

Welche Terminbuchungssysteme sind für Zahnarztpraxen geeignet?

Doctolib ist Marktführer, läuft aber als externes Portal, weshalb die Datenschutzhinweise besonders geprüft gehören. samedi und Dr. Flex werben beide mit DSGVO-konformem Serverstandort Deutschland, Doctena ist europaweit aufgestellt. Die Stiftung Warentest empfiehlt Jameda und Dr. Flex. In jedem Fall brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.

Dürfen wir Vorher-Nachher-Bilder auf der Website zeigen?

Bei medizinisch indizierten Behandlungen ja, also bei Implantaten, Kronen, Kieferorthopädie und Bleaching. Verboten sind sie nach §11 HWG bei rein ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Indikation. Solange die Kasuistiken dokumentiert sind, ist das Risiko für eine Zahnarztpraxis gering.

Was muss im Datenschutz stehen, wenn wir ein Kontaktformular haben?

Fragt das Formular nach dem Besuchsgrund, greift Art. 9 DSGVO. Pflicht sind dann eine explizite Einwilligungscheckbox, eine Zweckbeschreibung im Formular selbst, ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hosting-Anbieter und Buchungssystem sowie eine Datenschutzerklärung, die alle Drittanbieter benennt.

Muss unsere Website barrierefrei sein?

Ja, sobald sie einen Online-Service anbietet, also ein Formular oder eine Terminbuchung. Seit Juni 2025 gilt dafür das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Maßstab ist WCAG 2.1.

Was muss ins Impressum einer Zahnarztpraxis-Website?

Name und Anschrift aller Behandler, Kontaktdaten, die zuständige Zahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, Berufsbezeichnung und Approbationsland, die aufsichtführende Behörde sowie die Berufsordnung mit Fundstelle. Bei Gemeinschaftspraxen gilt das für jeden Partner.

Reden wir über Ihre Praxisseite

Sie wissen jetzt, wo Ihre Seite steht.

Rufen Sie uns an, dann gehen wir die vier Punkte gemeinsam durch.